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Leitern und Trittflächen

 
3 einfache Regeln zum Einsatz von Leitern im Schornsteinfegerhandwerk :

 

  • Der Schornsteinfeger bringt eine Leiter nur noch in Ausnahmefällen mit
  • Zum Überbrücken von Höhenunterschieden vom mehr als 1,0 m müssen Leitern vorhanden sein
  • Anlegeleitern dürfen nur bis zu einem Höhenunterschied von 5,0 m verwendet werden

 

 

3x Gewusst wie ! Einzeltritte und Trittflächen auf dem Dach:

Einzeltritte sind versetzt übereinander in der Falllinie der Dachneigung anzuordnen. Der Abstand zwischen den Einzeltritten darf nicht mehr als 40 cm betragen.

 

Unter dem Dachaussteigefenster ist in jedem Fall eine Trittfläche anzuordnen

 

Trittflächen können in Abhängigkeit der Dachneigung in einem Abstand von max. 75 cm verlegt werden. Ab  45 Grad Dachneigung darf der Abstand der Trittflächen nur noch max. 50 cm betragen. 

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Bezirksschornsteinfeger Roland Geist, Vellahn Tel. 038848-20483 Mobil.0172- 844 42 72 email: rgeist1004@yahoo.de