Welcher Schornsteinfeger ist der richtige für mich ?
...... wenn Sie ab 2013 Ihre Schornsteinfegerarbeiten nicht von Ihren Bezirksschornsteinfeger durchführen lassen möchten, müssen Sie ihm die fristgerechte Arbeitsdurchführung schriftlich nachweisen. Der Zeitpunkt wann und welche Arbeiten durchgeführt werden müssenn, legt Ihr Bezirksschornsteinfeger jeweils bei der Feuerstättenschau in einem Feuerstättenbescheid fest.
Für die Änderungen an Ihren Feuerstätten, Abgasanlagen, die Inbetriebnahme von Feuerstätten und die Feuerstättenschau ist Ihr Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. Zu diesem Zweck können Sie keinen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen. Ihr Bezirksschornsteinfeger wird Sie also im Rahmen der Feuerstättenschau weiterhin aufsuchen müssen.
Ihr Bezirksschornsteinfeger hat als bevollmächtigtes Organ das Recht festzustellen, ob der Schornsteinfegerbetrieb die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.