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zuletzt aktualisiert: 13.01.2012    

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Freie Schornsteinfegerwahl ab 2013 und was Sie dazu wissen sollten....

Ab 2013 können Sie Ihre Schornsteinfegerarbeiten durch einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl durchführen lassen. Aber....  weiterlesen

10.06.2011

Verbraucherklagen über Elektro- Wärmepumpen

Bei Verbraucherzentralen und Handwerksbetrieben häufen sich nach einem Bericht der "Welt" die Beschwerden, weil Elektro- Wärmepumpen deutlich mehr Strom verbrauchen als prognostiziert ........weiter im Text

12.01.2011

Kunden- Office Online

Mit dem Office Online stelle ich Ihnen kostenlos ein Kunden- Login zur Verfügung , mit dem Sie sich online zu jederzeit über Ihre Rechnungen, Bescheinigungen, Meßergebnisse informieren können. Schicken  Sie einfach eine kurze email oder Kontaktformularanfrage mit dem Stichwort "Kunden- Login". 

10.01.2011

Die Meß-u. Überprüfungsintervalle für Öl-u. Gasfeuerstätten ab 2010

Mit der Novelle der 1.BimSchV. wurden die Meß-u. Überprüfungsintervalle für Öl und Gasfeuerstätten zeitgemäß angepasst. Das bedeutet aber nicht das alle Öl-und Gasfeuerstätten nur noch alle 2 Jahre überprüft werden müssen. Zur Information habe ich Ihnen die gängigsten Feuerstättenarten aufgelistet und die entsprechenden Prüfintervalle zugeordnet.  mehr

10.09.2010

Tipp: Schwefelarmes Heizöl

Schwefelarmes Heizöl soll zum Standartheizöl in Deutschland werden- und ist mit einem kontinuierlichen Absatzanstieg auf dem besten Weg dorthin. Im ersten Quartal dieses Jahres entfielen bereits 43 Prozent des gesamten Heizölabsatzes auf diese umweltschonende Sorte. Die Dynamik lässt sich am Verlauf der Absatzstatistik des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erkennen. Zu Beginn der Erfassung im Januar 2008 betrug der Anteil nur 0,24 Prozent, im ersten Quartal 2009 lag er noch bei 20 Prozent.                                                                   17.07.2010          

 

Die Gas-Hausschau nach TRGI 2008 und was Sie dazu wissen sollten

Vielfach unbekannt

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet. Auch wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Eigentümer verantwortlich.

Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert werden sollte. Diese kann auch vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.
  

Was Sie noch wissen sollten

Tauchen im Zuge dieser Überprüfung Mängel an der Gasanlage auf, dürfen die notwendigen Arbeiten nur von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen durchgeführt werden.

Grundsätzlich sind zur Erhaltung des betriebssicheren Zustands und der einwandfreien Funktion alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten.
Neben der regelmäßigen Inspektion und Wartung Ihrer Gasgeräte ist in der TRGI 2008 zudem gefordert, dass in einem Abstand von 12 Jahren die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit der Leitungsanlage durch einen eingetragenen Installateur geprüft und dokumentiert wird

17.07.2010 

   
Novelle 1. BImSchV- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen tritt am 22.März 2010 in Kraft Die  Anforderungen an die Emissionen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wurde in 2 Stufen deutlich verschärft. Die 2. Stufe greift ab Jauar 2015. Weitere Infos
Neue Kehr-und Überprüfungsordnung in Kraft Zum 01.01.2010 ist eine neue bundesweite Kehr-u. Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft getreten. Die KÜO regelt die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten sowie die hierfür zu erhebenden Gebühren. Die neue KÜO ist eine Übergangslösung bis 2013. Ab dann gilt im gesamten Bundesgebiet freie Schornsteinfegerwahl und freie Gebühren ! Wermutstropfen hierbei ist die Feuerstättenschau die künftig alle 3 Jahre durchgeführt werden muß und zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Fragen Sie ihren Schornsteinfeger !
Modernes wohnen & sicheres heizen Der gleichzeitiger Betrieb einer Feuerstätte (z. B. Kamin) und einer Ablufteinrichtung (z. B. Dunstabzug, Lüftungsanlage) im selben Luftverbund kann zu einem gefährlichem Unterdruck führen. Der Kamin der Feuerstätte entzieht dem Raum Luft. Wenn gleichzeitig ein Dunstabzug in der Küche oder eine andere Ablufteinrichtung betrieben werden, kann sich die Strömungsrichtung im Kamin umkehren !  Die Folge: Giftige Abgase können aus der Feuerstätte in den Wohnraum gelangen. Zahlreiche Unfälle haben deshalb in Deutschland zu einem Verbot von absaugenden Anlagen geführt, wenn diese gleichzeitig mit Feuerstätten betrieben werden.

Die intelligente Lösung: Der Einbau eines Luftdruckwächters oder lassen Sie sich vom Fachmann beraten !
 

Bundesregierung fördert den Ersatz alter Heizungspumpen Die Bundesregierung fördert seit 1.April 2009 den Ersatz alter HeizungsPumpen von mindestens 100 EUR/Stück.
Schornsteinfegergebühren 2009 Die Änderungen der Kehrordnung zum Vorjahr verständlich erläutert und was kostet eigentlich einmal kehren oder eine Messung.
 

 

 

Das Schornsteinfegerhandwerk wurde 2008 wegen europäisch rechtlicher Bedenken geändert. Für Sie als Kunde wird sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist (1. Januar 2013) zunächst wenig ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen noch die gesetzlichen Regelungen, wonach alle Schornsteinfegerarbeiten von mir auszuführen sind. Ab 2013 befinden sich die Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Damit werden Sie als Haus-u. Feuerstättenbesitzer stärker in die Verantwortung genommen, weil Sie dann die Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht zu veranlassen haben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dann für die Durchführung der Schornsteinfergerarbeiten wie gewohnt zur Verfügung ! Wir sind für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen. Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, einen andern Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Dieser Betrieb muß in einem Schornsteinfegerregister eingetragen sein.  Ab 2009 stellt der Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid aus, der feststellt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat. Meine Aufgabe als Bezirksschornsteinfeger wird in Zukunft auch darin bestehen, festzustellen ob die Arbeiten fristgerecht ausgeführt wurden. Wenn Sie ab 2013 einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung ihrer Schornsteinfegerarbeiten beauftragen müssen Sie ihren Bezirksschornsteinfeger die fristgerechte Arbeitsdurchführung, mittels Formblätter, nachweisen.   mehr..... 
 Mehr Informationen  hier

 

 

 

   

Schornsteinfeger im Einsatz

 

Blickwinkel über den Dächern

 

 

       

 

 

 

     
 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksschornsteinfeger Roland Geist, Vellahn Tel. 038848-20483 Mobil.0172- 844 42 72 email: rgeist1004@yahoo.de